Der Schwerpunkt unserer Gutachtentätigkeit ist die Ermittlung von Verkehrswerten, Marktwerten, Miet- und Pachtwerten oder Beleihungswerten. Dabei werden die Werte anhand der in der Praxis üblichen und durch die Immobilienwertverordnung (ImmoWertV) autorisierten Verfahren (Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren, Vergleichswertverfahren) ermittelt. Aber auch Sonderverfahren (Liquidationsverfahren, DCF, etc.) können als Grundlage der Wertermittlung herangezogen werden.

Wir bieten Wertschätzungen für u. a. folgende Objekte an:



UNBEBAUTE GRUNDSTÜCKE

WOHNIMMOBILIEN (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohnhäuser, Wohneigentum)

GEMISCHT GENUTZTE OBJEKTE (Wohn- und Geschäftshäusern)

GEWERBLICH GENUTZTE OBJEKTE (Bürogebäude, Industrie- und Gewerbegebäude, Produktions- und Lagerhallen, Hotel- und Gastronomieobjekte, Pflegeheime und betreutes Wohnen, Einzelhandelsimmobilien, Sonderimmobilien)

ERBBAURECHTE

BELASTUNGEN UND DIENSTBARKEITEN (Baulasten, Wohnrecht, Nießbrauch, etc.)


 

Unsere Gutachten erstellen wir für Privat- und Firmenkunden, Kreditinstitute oder auch Gerichte.

Sie können als Entscheidungshilfe für z.B. folgende Zwecke dienen:

 

KAUF ODER VERKAUF EINER IMMOBILIE

NACHLASSREGELUNGEN (Erbfall, Schenkung)

ERMITTLUNG DES ZUGEWINNAUSGLEICHS (Scheidung, Schenkung)

ERMITTLUNG DES ANFANGSVERMÖGENS (bei Eheschließung mit Ehevertrag)

VERMÖGENSAUSEINANDERSETZUNGEN

FINANZIERUNG BZW. VORLAGE BEI KREDITINSTITUTEN (Beleihung)

ZWANGSVERSTEIGERUNGEN

PLAUSIBILITÄTSPRÜFUNGEN ANDERER GUTACHTEN